Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater in der Stadt Aachen?
Erlaubnis zur Kindertagespflege
Für die Erlaubnis zur Kindertagespflege müssen zukünftige Tagesmütter/-väter eine persönliche, fachliche und gesundheitliche Eignung sowie geeignete Räumlichkeiten nachweisen. Die Eignung beinhaltet u.a. Volljährigkeit, mindestens Hauptschulabschluss, Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern, Erziehungsfähigkeit, Belastbarkeit, Bereitschaft und Interesse an der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson teilzunehmen (160 UE bzw. 300 UE) und sich aktiv mit Fachfragen auseinanderzusetzen, gute Deutschkenntnisse, keine ansteckenden Erkrankungen und keine einschlägigen Vorstrafen.
Kinderbetreuung kann auch in der Wohnung der Eltern stattfinden und da die Kinder den gleichen Anspruch auf Förderung haben, muss die Tagesmutter/der Tagesvater ebenfalls geeignet sein. Einzige Ausnahme: sie muss keine geeigneten Räumlichkeiten nachweisen.
Wie bekomme ich eine Erlaubnis zur Kindertagespflege?
Die erfolgreich absolvierte Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson (bundesweit anerkannter Lehrplan des Deutschen Jugendinstituts) Ist ein wichtiger Bestandteil, um eine Erlaubnis zu erhalten.
Für die Qualifizierung wenden Sie sich an uns, die Familiäre Tagesbetreuung, einem zertifizierten Bildungsträger für Kindertagespflege mit dem Gütesiegel Kindertagespflege. In regelmäßig stattfindenden lnformationsveranstaltungen erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Teilnahme an der Qualifizierung konkret erfüllen und welche weiteren Nachweise Sie für die Erlaubnis erbringen müssen. Die Qualifizierung wird v.a. durch Zuschüsse der Stadt Aachen finanziert, daher richtet sie sich auch ausschließlich an Einwohner/innen der Stadt Aachen.
Die Qualifizierung bereitet Sie auf Ihre Tätigkeit vor, vermittelt u.a. Kenntnisse über fachliche Grundlagen und deren Umsetzung in die Praxis und ermöglicht es Ihnen natürlich auch, Ihre Vorerfahrungen über Kindererziehung einzubringen. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung und einer positiven Eignungsfeststellung erhalten Sie eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Die Erlaubnis befugt in der Regel zur Betreuung von bis zu 5 fremden Kindern und ist auf 5 Jahre befristet.
Ich habe eine Erlaubnis – und dann?
Die Familiäre Tagesbetreuung qualifiziert nicht nur Kindertagespflegepersonen, sondern ist auch die von der Stadt Aachen beauftragte Fachberatungs- und Fachvermittlungsstelle für Kindertagespflege. Damit erhalten Sie, bis auf die Geldleistung für die Betreuung, alle Leistungen zur Kindertagespflege aus einer Hand.
Sie können Tageskinder über die Familiäre Tagesbetreuung vermittelt bekommen oder/und selber suchen. Für die Vermittlung wenden Sie sich an die für Ihre Postleitzahl zuständige Fachberaterin, die Sie bereits aus der Qualifizierung kennen. Sie ist auch Ihre Ansprechpartnerin, z.B. bei Fragen oder Unklarheiten, Beratungsbedarf.
Aus der Erlaubnis zur Kindertagespflege heraus ergeben sich für Sie Pflichten, u.a. die Familiäre Tagesbetreuung über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bedeutsam sind. Daher arbeiten Sie mit der Familiären Tagesbetreuung zusammen, auch wenn Sie nicht über sie vermittelt werden.
› Für Interessierte am Beruf: Infoveranstaltung Grundqualifizierungskurs Kindertagespflege nach QHB