Kindertagespflege als Beruf
Kindertagespflege – für wen?
Eine neue berufliche Perspektive in der eigenen Wohnung, angemieteten Räumen oder der Wohnung der Eltern
- Möchten Sie neben eigenen Kindern noch andere Kinder dauerhaft in Teilzeit oder Vollzeit betreuen?
- Sind Ihre Kinder aus dem Haus und Sie möchten die Kindererziehung nun als Beruf mit Verdienst betreiben?
- Sie sind berufstätig, wollen sich verändern und qualifiziert und in selbständiger Tätigkeit mit kleinen Kindern arbeiten?
Anforderungen
- Freude an verantwortungsvoller Arbeit mit kleinen Kindern
- Eine kleine Gruppe von Kindern in familiärer Atmosphäre in ihrer Entwicklung unterstützen
- Selbstständiges und selbstorganisiertes Arbeiten
- Weiterbildung zur „Qualifizierten Tagespflegeperson“
- Erlaubnis zur Kindertagespflege
Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater in der Stadt Aachen?
Die Tätigkeit als Tagesmutter/-vater setzt zwar keine formale Ausbildung in einem pädagogischen Beruf voraus, aber Kindertagespflege ist auch kein „Verwahren" von Kindern und kann auch nicht von „jeder" bzw. „jedem" angeboten werden. Kinder bei Tagesmüttern/-vätern und in Kindertageseinrichtungen (Kita) haben laut Gesetz den gleichen Anspruch auf Förderung (Bildung, Erziehung, Betreuung), daher benötigen auch beide eine Erlaubnis. Für die Kita heißt diese „Betriebserlaubnis“ und für Tagesmütter/-väter „Erlaubnis zur Kindertagespflege“.
Tagesmütter/-väter, die in ihrer Wohnung oder angemieteten Räumen Kinder betreuen, brauchen diese Erlaubnis, wenn sie mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate arbeiten und Geld dafür bekommen.